Hermann Dambrowski

Die Familie stammt aus dem damaligen Ostpreußen in der Nähe von Königsberg, dem heutigen Kaliningrad.

Die gesamte Familie war von Februar 1942 bis September 1942 dort in einem Polizeigefängnis, in dem in Bialystok eingerichteten Sammellager, festgehalten worden. Unter diesen menschenunwürdigen Bedingungen erkrankten das Oberhaupt der Familie, Herrmann Dombrowski und seine Frau an Typhus.

Eine Bescheinigung aus dem Jahr 1942 bestätigt, dass die gesamte Familie in einem, im Polizeigefängnis in Bialystok eingerichteten, so genannten Sammellager festgehalten worden war.

Die Menschen mussten auf dem nackten Zementfußboden, ohne Matratze o.ä. im Winter bei eisigen Temperaturen schlafen. Der Fußboden war gefroren. Die Menschen lagerten dort ohne Ausgang bis zu sechs Wochen in ihrer Kleidung. Alle mussten eine Toilette benutzen. Diese katastrophalen hygienischen Verhältnisse führten zum Ausbruch von Typhus. Ähnlich wird es sich in dem „Zigeunerfamilienlager“ in Auschwitz-Birkenau zugetragen haben.

Nach 1945 wurde über die Zeit in Bialystok nicht gesprochen. Das Thema wurde tabuisiert, offenbar, um zu vermeiden, „den Schrecken von damals noch einmal gedanklich durchleben zu müssen“, wie sich ein Familienmitglied erinnert.

Dennoch wurde den überlebenden Angehörigen der Familie deren deutsche Staatsangehörigkeit angezweifelt. Dieses „Anzweifeln der Staatsangehörigkeit“ war in Niedersachsen lange Jahre übliche Wiedergutmachungspraxis, mit dem gewünschten Ergebnis, dass ihnen Entschädigungszahlungen verweigert wurden. Den Nachweis zu erbringen, dass sie Deutsche seien, wurde den Opfern auferlegt.

Diese Praxis steht in einer direkten Linie und Nachfolge zur „NS-Rassenideologie“, die ebenso den Sinti und Roma die „Volkszugehörigkeit absprach.